Die Stiftung fördert wissenschaftliche Arbeiten zum politischen Exil durch Druckkostenzuschüsse, Beihilfen für Sachausgaben, Archivreisen sowie Unterstützungen für wissenschaftliche Veranstaltungen.
Die Forschung zum politischen Exil muss satzungsgemäß genau definierten Kriterien genügen. Förderanträge müssen gemäß der Förderungsbedingungen gestellt werden.
Anträge auf Förderung sind elektronisch per Mail an die
Geschäftsstelle der Stiftung zu richten:
Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung
Kehrwieder 12
20457 Hamburg
E-mail: info[at]weichmann-stiftung.de
Der Stiftungsvorstand entscheidet durch gutachterliche Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats. Anträge sollten bis zum 1. März eines Jahres (für die Frühjahrssitzung des Beirats) bzw. bis zum 1. September (für dessen Herbstsitzung) der Stiftung in einfacher Ausfertigung vorliegen.
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